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KonNet lebt von den Menschen, die den Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Konstanz geprägt haben und weiterhin prägen. Mit einer Mitgliedschaft bleibt ihr Teil eines starken Netzwerks aus Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Fach- und Führungskräften aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Die Mitgliedschaft bei KonNet erfolgt über den Verein der Ehemaligen der Universität Konstanz (VEUK). Damit werdet ihr Teil eines Alumni-Netzwerks mit mehr als 3.500 Mitgliedern und profitieren von zahlreichen Angeboten und Vorteilen.
Eure Vorteile auf einen Blick
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Zugang zum KonNet-Netzwerk und zu unseren Veranstaltungen
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Teilnahme am KonNet-Jahrestreffen
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Einladungen zu exklusiven Alumni- und Netzwerkveranstaltungen
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Nutzung des Alumni-Portals zum Knüpfen und Pflegen beruflicher Kontakte
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Weiterführung Ihrer universitären E-Mail-Adresse
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Nutzung ausgewählter Bibliotheks- und Campusangebote der Universität Konstanz
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Teilnahme am Hochschulsport der Universität Konstanz
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Kostenfreies Abonnement des Universitätsmagazins „uni'kon“
Für Studierende und Berufseinsteiger besonders attraktiv:
Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen in den ersten zwei Jahren nach Studienabschluss können die Mitgliedschaft kostenfrei nutzen. Danach beträgt der reguläre Mitgliedsbeitrag 45 Euro pro Jahr.
Gemeinsam verbunden – weit über das Studium hinaus
Ob ihr noch studiert, gerade die ersten Schritte im Berufsleben geht oder bereits auf langjährige Erfahrung zurückblicken könnt: KonNet bietet die Möglichkeit, Kontakte zu pflegen, neue Impulse zu gewinnen und dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft dauerhaft verbunden zu bleiben.
Wir freuen uns, euch im Netzwerk willkommen zu heißen!
Mitgliedsbeiträge
Immatrikulierte Studierende: 0 EUR p.a.
Absolventinnen und Absolventen bis zwei Jahre nach Ende des Studiums: 0 EUR p.a.
Regulärer Mitgliedsbeitrag: 45 EUR p.a.
Paarbeitrag: 60 EUR p.a.
Die Mitgliedschaft wird automatisch verlängert, sofern sie nicht verlängert wird
Der Austritt aus dem Verein kann zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.
Weitere Hinweise gibt es in der Satzung des VEUK e.V.
